Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anja Schröder (DieSchröderSchreibt)

 

  1. Geltungsbereich

Für das gesamte Verhältnis zwischen der Texterin (und Konzeptionerin) Anja Schröder und dem Auftraggeber gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Texterin fertigt Texte und Konzepte an, die nach den Wünschen des Auftraggebers erstellt werden. Der Auftraggeber kann die Texte später in der zuvor vereinbarten Form nutzen bzw. veröffentlichen.

 

  1. Abwicklung des Auftrages

Alle Angebote der Texterin sind freibleibend und unverbindlich!

Die Texterin ist frei in der Gestaltung ihrer Arbeit. Reklamationen, die sich auf die künstlerische Gestaltung beziehen, sind daher ausgeschlossen.

Die Texterin ist nicht dazu verpflichtet, die Arbeiten auf rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Dies gilt vor allem für die Überprüfung der Werke hinsichtlich der Marken- oder anderer Schutzrechte. Ebenso gilt dies für die Prüfung, ob werberechtliche Bestimmungen oder die Schutzrechte Dritter verletzt wurden. Diese Überprüfungen sowie die Überprüfung auf die sachliche Richtigkeit der Werke werden ausdrücklich vom Auftraggeber und nicht von der Texterin durchgeführt und liegen somit in dessen Verantwortungsbereich.

Ehe der Auftraggeber die Texte vervielfältigt, muss er der Texterin entsprechende Korrekturmuster zur Verfügung stellen. Die Texterin wird, sofern keine Fehler festgestellt werden, ihre Freigabe erteilen.

Die Texterin überwacht keinesfalls die Produktion der Vervielfältigungen.

Übergibt die Texterin dem Auftraggeber einen Entwurf, so kann dieser eventuelle Änderungswünsche schriftlich mitteilen. Änderungswünsche werden jedoch nur berücksichtigt, sofern der Auftraggeber sie innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Texte einreicht.

Reicht der Auftraggeber für die Texterstellung Bilder, Texte oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien ein, so hat er der Texterin nachzuweisen, dass er der Urheber ist oder zumindest das für die jeweilige Veröffentlichungsform notwendige Nutzungsrecht innehat. Die Texterin überprüft die zur Verfügung gestellten Materialien ausdrücklich nicht auf mögliche Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen der Nutzungsrechte.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Texterin die fertiggestellten Werke zum Zwecke der abschließenden Korrektur und für das Lektorat an eine Lektorin weiterleitet. Ist er damit nicht einverstanden, so hat der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung mitzuteilen. Selbstverständlich unterliegen sämtliche Freiberufler, mit denen die Texterin zusammenarbeitet, der Schweigepflicht.

 

  1. Korrekturen

Hat der Auftraggeber nach Abgabe des Auftrages Änderungswünsche, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

Der Auftraggeber hat nach Übersendung der Texte durch die Texterin 14 Tage Zeit, die Texte zu lesen und eventuelle Korrekturwünsche schriftlich einzureichen. Diese werden von der Texterin wunschgemäß umgesetzt, sofern sich die Korrekturwünsche innerhalb des zuvor vereinbarten Leistungsrahmens bewegen. Kommen die Korrekturen zustande, weil der Auftraggeber Informationen falsch eingereicht oder wichtige Aspekte vergessen hat oder möchte er plötzlich etwas ganz anderes als zuvor vereinbart, hat er die Korrekturwünsche gesondert zu bezahlen. Hierfür rechnet die Texterin einen Stundensatz ab.

Eine einmalige Korrekturschleife ist im Rahmen der vereinbarten Leistungen bereits im Preis enthalten und muss somit nicht gesondert bezahlt werden.

Reicht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen keinerlei Änderungswünsche ein, so gilt das Werk als abgenommen.

 

  1. Referenzen und Belegexemplare

Der Auftraggeber überlässt der Texterin unentgeltlich drei einwandfreie Belegexemplare, sofern es sich um vervielfältigte Arbeiten handelt.

Diese Belegexemplare sowie alle für das Internet erstellten Texte darf die Texterin zum Zwecke der Eigenwerbung und als Angabe der Referenz auf ihrer Website und in Präsentationsmappen verwenden.

 

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche von der Texterin erstellten Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, sodass es bei der Texterin verbleibt.

Jedoch räumt die Texterin dem Auftraggeber nach individueller Vereinbarung ein Nutzungsrecht für die Texte ein. Falls nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht.

Der Auftraggeber darf die eingeräumten Nutzungsrechte ohne vorherige Rücksprache und Bestätigung der Texterin nicht an Dritte weitergeben.

Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte zudem erst, nachdem er die von der Texterin erbrachten Leistungen in der zuvor vereinbarten vollen Höhe bezahlt hat.

 

  1. Nennung als Urheber

Bei jeder Verbreitung oder Vervielfältigung ihrer Texte muss der Auftraggeber die Texterin als Urheberin benennen, es sei denn, es wurden zuvor andere Vereinbarungen zwischen den Parteien in schriftlicher Form getroffen.

Die Texterin kann vom Auftraggeber Schadensersatz verlangen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig den Namen der Texterin nicht nennt.

 

  1. Bearbeitung der Texte durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber darf die von der Texterin erstellten Texte nur bearbeiten, wenn er hierfür ausdrücklich die schriftliche Zustimmung der Texterin erhalten hat.

Die Texterin wird die Bearbeitung des Textes nur verweigern, wenn der Auftraggeber den Text in irgendeiner Weise entstellen würde.

Der Auftraggeber bietet der Texterin vor der beabsichtigten Bearbeitung eine Überarbeitung des Textes durch die Texterin an. Hierfür wird ein zuvor vereinbartes Entgelt fällig.

Sofern die Texterin sich zur Bearbeitung des Textes nicht imstande sieht, kann der Auftraggeber nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Bestätigung der Texterin einen Dritten mit der Bearbeitung beauftragen.

 

  1. Vergütung

Grundsätzlich handelt es sich sowohl bei der Texterstellung als auch bei der Konzeptionierung, die die Texterin für den Auftraggeber durchführt, um kostenpflichtige Tätigkeiten.

Die Vergütung erfolgt für jeden einzelnen Auftrag.

Es beeinflusst die Höhe der vereinbarten Vergütung nicht, wenn der Auftraggeber eigene Ideen einbringt oder in sonstiger Weise an der Texterstellung oder Konzeptionierung mitwirkt.

Nutzt der Auftraggeber die Texte in einem größeren Umfang, als dies vorher vereinbart wurde, kann die Texterin die Differenz zwischen der gezahlten Vergütung und der Vergütung für die erweiterte Nutzung in Rechnung stellen. Sämtliche darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

 

  1. Fälligkeit

Sobald die Texterin das Werk fertiggestellt und dem Auftraggeber übergeben hat, wird die Vergütung fällig.

Bei einer Teillieferung erfolgt die Vergütung jeweils nach Abgabe eines Teilwerkes.

Sofern die Texterin dem Auftraggeber vor Auftragsfertigstellung einen Entwurf übergibt, ist dies nicht mit einer Ablieferung gleichzusetzen.

Bei Auftragserteilung kann die Texterin einen Vorschuss von einem Drittel der gesamten veranschlagten Vergütung verlangen.

 

  1. Weitere Kosten

Soweit nicht anders vereinbart, wird Mehraufwand, der der Texterin für die Umarbeitung oder Erweiterung eines Textes oder Konzeptes entsteht, gesondert nach einem Stundensatz in Rechnung gestellt, falls diesbezüglich keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber von der Texterin eine Nachbesserung der Texte wünscht, die durch den Auftraggeber selbst verursacht wurden (beispielsweise durch falsche oder unvollständige Informationen).

Alle Fremdleisten, die für die Texterstellung notwendig sind, werden direkt durch den Auftraggeber bestellt und bezahlt.

Der Auftraggeber erstattet der Texterin sämtliche zusätzlichen Kosten und Spesen, die ihr durch Reisen entstehen, sofern diese im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen und schriftlich bestätigt wurden. Die Texterin händigt dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis oder eine Rechnung über die entstandenen Fahrtkosten (beispielsweise in Form einer Kilometeraufstellung) aus.

 

  1. Vorzeitige Beendigung des Auftrages

Beendet der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vor Fertigstellung der Texte, so muss er die bis zum Zeitpunkt der Beendigung fertiggestellten Arbeiten anteilig vergüten. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall mindestens 30 Prozent des Auftragswertes.

 

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Magdeburg.

Sofern ein Teil dieser Bestimmungen unwirksam ist oder wird, so berührt dies nicht die weiteren hier niedergeschriebenen Bestimmungen. Texterin und Auftraggeber werden unverzüglich für die ungültigen Bestimmungen eine angemessene Lösung finden. Diese Lösung muss dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

Magdeburg, 06.07.2019

 

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